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"Despotismus der Freiheit" (Januar - März 1793)

Entscheidend aber wurde die Wende in der französischen Besatzungspolitik: Hatte sie zunächst - am Rhein wie in dem zugleich eroberten Belgien und Savoyen - den "Befreiten" die Wahl ihrer künftigen Staatsform völlig freigestellt, so gab sie diese uneingeschränkte Selbstbestimmung auf, nach dem (besonders in Belgien) konservative Kräfte daraus hatten Nutzen ziehen können. Hatte General Custine den Mainzern am 23./25. 10. 1792 erklärt: "Euer eigener, ungezwungener Wille soll Euer Schicksal entscheiden", und ihnen selbst die Rückkehr zur Herrschaft des Kurfürsten freigestellt, so verkündete er Anfang 1793 am Rhein das Pariser Gesetz vom 15.12.1792, das in allen 'befreiten' bzw. besetzten Gebieten den 'Despotismus der Freiheit' einführte: Überall sollte das "Feudalsystem" abgeschafft, Wahlen veranstaltet werden, die aber nur Revolutionsanhänger an die Macht bringen durften. Dies erreichte man dadurch, dass vor der Abstimmung von jedem Wähler ein Eid auf die demokratischen Prinzipien verlangt wurde, ein Schwur, der schließlich auch auf die Nichtwähler ausgedehnt wurde. Dieser Schwur bzw. der mit den Wahlen verbundene Eidzwang stand nun im Mittelpunkt der oft sehr harten politischen Auseinandersetzungen. Denn im Rahmen der von den Jakobinern als Subkommissaren und von den Franzosen als Besatzungsmacht "mit der Hilfe von Bajonetten" durchgeführten ‚Zwangsbefreiung' kam es an vielen Orten zu hinhaltendem Widerstand, an einigen zu offenem Aufruhr (, z. B. in Grünstadt/Pfalz oder in der Gft. Falkenstein, wo sich 4000 Bauern erhoben); in Mainz boykottierten die Zünfte, Handelsstand, Geistlichkeit und die allermeisten Beamten die Wahlen, so dass die Beteiligung schließlich nur 8 % betrug.

Der "Rheinisch-Deutsche Freistaat"

Von all dem ließen sich aber weder die Jakobiner noch die Franzosen beirren. Letztere schon deshalb nicht, weil das aus den Wahlen hervorgehende Parlament möglichst bald den Anschluss des Landes "zwischen Landau und Bingen" an die "Mutterrepublik" beschließen sollte. Ganz im Sinne des französischen Expansionsstrebens bis an die "Natürliche Grenze" des Rheins, die seit dem 31.1.1793 sogar offizielles Kriegsziel Frankreichs war - nachdem Georg Forster sie schon am 15.12.1792 im Mainzer Jakobinerklub gefordert hatte. Bei all dem mischten sich traditionelle Motive mit aktuellen sowie militärische mit prinzipiellen, die Frankreich das Recht auf Ausdehnung einräumten oder gar die Pflicht zu einer "expansion révolutionnaire" unterstellten.

Der aus den Wahlen in 125 (von insgesamt ca. 700) Orten Rheinhessens und der Pfalz hervorgegangene "Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent" konstituierte sich am 17. 3.1793 in Mainz; über die Hälfte seiner Abgeordneten waren Bauern, die jedoch keinerlei Einfluss auf Gang und Zielsetzung der Beratungen hatten. Dieser wurde vielmehr von den seit Januar 1793 in Mainz wirkenden französischen Kommissaren (bes. Merlin de Thionville und Simon) und einem kleinen Kreis von Intellektuellen und Beamten (voran Hofmann und Forster) festgelegt, die keinerlei Opposition duldeten. Am 18.3. 1793 erklärte der "Nationalkonvent der Freien Teutschen" das "Land zwischen Landau und Bingen" zu einem von Deutschland getrennten "Freistaat", der auf den Prinzipien der Volkssouveränität, der persönlichen Freiheit und der Gleichheit vor dem Gesetz beruhen sollte. Bereits drei Tage später, am 21.3. 1793, wurde dessen "Réunion", also Vereinigung, mit der Französischen Republik beschlossen.

Ausschlaggebend dafür war nicht die - damals wie heute immer wieder angeführte - militärische Ohnmacht des territorial äußerst zerstückelten 'Freistaats', sondern eine prinzipielle Vorentscheidung: Denn die "Reunion" der "Rheinisch-Deutschen Republik" war ein Akt, der in der Konsequenz des revolutionären Patriotismus lag, der einer ideologisch begründeten Staatszugehörigkeit absoluten Vorrang vor einer ethnisch-historischen gab; zudem hatten die Mainzer Jakobiner nie ernsthaft eine ganz Deutschland umfassende Perspektive gehabt. In dem von Georg Forster entworfenen Reunionsantrag erschien die Vereinigung des linken Rheinufers mit Frankreich gar als dessen, von der Natur und der Geschichte begründetes Anrecht. Mit dieser Willensbekundung reisten Forster, Adam Lux und André Patocki am 25. 3. nach Paris, wo der Mainzer Beschluss am 30. vom französischen Nationalkonvent einstimmig angenommen und Mainz mit weiteren 84 Orten (die bei Forsters Abreise vertreten gewesen waren) zur "partie intégrante de la République française" erklärt wurden. Unterdessen befasste sich der Mainzer Konvent mit der Abschaffung des Feudalsystem, noch mehr aber mit der Ausschaltung jeder Opposition im Lande, was durch einen verstärkten Eidzwang erreicht werden sollte. Die in Paris verkündete "réunion" wurde aber nicht mehr ausgeführt, weil zur gleichen Zeit Rheinhessen und die Pfalz von Preußen und Österreichern zurückerobert wurden; nur Mainz blieb vorerst noch in französischer Hand.

 
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